Hilfeseite

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen, Erläuterungen zu den verwendeten Symbolen sowie weiterführende Informationen zur Bedienung des ELGA-Portals.

Erklärung

Inhaltsangabe


Allgemeine Fragen


Fragen zu „e-Befunde“


Fragen zu „e-Medikation“


Fragen zum elektronischen Impfpass


Fragen zu GDA


Fragen zum Protokoll


Fragen zur ELGA-Teilnahme


Fragen zur Auftragsliste


Technische Fragen


Fragen zur Barrierefreiheit


Glossar

Was ist ELGA?

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das Ihnen Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht. Ihre Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) – Ärztin oder Arzt, Spital, Apotheke, Pflegeeinrichtung – aber nur jene, von denen Sie aktuell behandelt oder betreut werden – können in Ihre ELGA Einsicht nehmen. Dadurch erhalten diese unterstützende Informationen für Diagnostik und Therapie.
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Was ist das Ziel von ELGA?

Mithilfe von ELGA erhalten Sie erstmals die Möglichkeit, auf Ihre eigenen Gesundheitsinformationen zuzugreifen und im Falle einer medizinischen Behandlung oder Betreuung – und nur in diesem Zusammenhang – für die behandelnden Gesundheitseinrichtungen ebenfalls die notwendigen Vorinformationen bereitzustellen.
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Welche Vorteile bringt ELGA?

ELGA erspart Mehrfachuntersuchungen, bringt Zeit und mehr Überblick, weil ELGA den Informationsfluss – vor allem, wenn mehrere Gesundheitseinrichtungen oder Berufsgruppen entlang einer Behandlungskette zusammenarbeiten – verbessert. In Ihrer persönlichen ELGA können Sie Ihre eigenen Befunde einsehen, ausdrucken oder abspeichern, sobald Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt oder das jeweilige Krankenhaus bzw. die Pflegeeinrichtung mit ELGA arbeiten. Durch ELGA erhalten Ihre behandelnden ELGA-GDA Vorbefunde, Entlassungsberichte und die aktuelle Medikation als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie.
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Warum sehe ich in meiner ELGA nicht alle Befunde?

In Ihrer persönlichen ELGA werden erst nach und nach Befunde von Ihnen zu sehen bzw. abrufbar sein. Der Grund dafür ist, dass Ihre Gesundheitsdaten erst dann über ELGA verfügbar gemacht werden, wenn Sie zum Beispiel in einem Spital in Behandlung waren, das bereits mit ELGA arbeitet.
Es werden auch keine älteren Befunde bzw. Medikationen in Ihre ELGA nachgetragen, dies gilt auch für den Zeitraum einer ELGA-Abmeldung.
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Welche Rechte habe ich als ELGA-TeilnehmerIn?

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA bietet Ihnen als moderne und sichere Infrastruktur die Möglichkeit, jederzeit Ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen und diese auch selbst zu verwalten, z.B. e-Befunde oder e-Medikationsliste ausdrucken oder am Computer abspeichern oder Zugriffsberechtigungen auf die eigenen Gesundheitsdaten ändern. Weiters haben Sie das Recht, von Ihrem behandelnden ELGA-GDA zu verlangen, dass Ihre ELGA-Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Befunde, Medikationsdaten) zum Abruf über das ELGA-System bereitgestellt werden. Natürlich können Sie auch für einen einzelnen Behandlungs- oder Betreuungsfall der Aufnahme Ihrer Gesundheitsdaten über das ELGA-System widersprechen. Dieser Widerspruch wird von Ihrem GDA lokal dokumentiert und die Daten stehen dann nicht zum Abruf zur Verfügung. („situatives Opt-Out“). Überdies haben Sie das Recht, sich komplett oder von einzelnen ELGA-Funktionen (e-Befunde oder e-Medikation) ab- und wieder anzumelden sowie das Recht auf Einsicht in das eigene ELGA-Protokoll.
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Welche Möglichkeiten bietet mir das ELGA-Portal?

Im ELGA-Portal können Sie Ihre ELGA-Gesundheitsdaten wie e-Befunde oder e-Medikation einsehen und verwalten, Ihre ELGA-Teilnahme regeln, die Zugriffsrechte für Ihre ELGA-GDA verlängern, verkürzen oder sperren und im Protokoll nachprüfen, wer wann welche Aktionen gesetzt hat.
Darüber hinaus können Sie Ihren elektronischen Impfpass (e-Impfpass) ebenfalls am ELGA-Portal einsehen. Dieser befindet sich in einer Pilotphase.
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Wie kann ich meine Übersichtslisten wie z.B. die e-Befundliste ausdrucken?

Drucken Sie Ihre e-Befundliste, Ihre e-Medikationsliste, Ihre GDA-Liste und Ihre Protokollübersicht oder Ihren e-Impfpass einfach und übersichtlich nach Aktivierung der Funktion „als PDF anzeigen“ aus. Der gewünschte Inhalt wird dann für den Druck optimiert, als PDF angezeigt und kann ausgedruckt werden. Bei einer direkten Verwendung der Druckfunktion des Browsers wird die optimale Darstellung der einzelnen Übersichtsliste am Ausdruck nicht gewährleistet.
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Welche Gesundheitsdaten werden über ELGA verfügbar gemacht?

Die über ELGA verfügbar gemachten ELGA-Gesundheitsdaten sind:
  • ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der öffentlichen Spitäler
  • Laborbefunde
  • Radiologiebefunde
  • Medikationsdaten
Zukünftig sollen u.a. auch allgemeine oder spezielle fachärztliche Befunde, ambulante Pflegeberichte, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten über ELGA zur Verfügung stehen.
Der elektronische Impfpass (e-Impfpass) am ELGA-Portal befindet sich aktuell in einer Pilotphase.
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Wo werden die ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert?

Entlassungsbriefe und Befunde bleiben weiterhin – wie bisher auch – im Verantwortungsbereich des erstellenden ELGA-GDA gespeichert, z.B. auf Servern von Spitälern, Arztpraxen oder Labors. ELGA verknüpft die e-Befunde einer bestimmten Person im Falle des Aufrufes mit Hilfe von Verweisen, findet sie damit und kann sie anzeigen.
Die e-Medikationsdaten werden zentral in einer Datenbank beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert, der Dachverband hat damit selbst keine Möglichkeit, die Daten zu lesen.
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Was bedeutet „vertreten durch“ in der Kopfzeile des ELGA-Portals?

Bei Vorliegen einer elektronischen Vollmacht, die beim Vollmachtenservice der Datenschutzbehörde, dem
Stammzahlenregister hinterlegt sein muss, ist es möglich, sich vertretungsweise für eine andere Person am ELGA-Portal anzumelden. In diesem Fall steht in der Kopfzeile unterhalb des Namens des ELGA-Teilnehmers „vertreten durch“ und der Name des Vollmachtnehmers.
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Wie ist die Teilnahme an ELGA für Minderjährige geregelt?

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte in ihre persönliche ELGA einsteigen. Für unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) haben Eltern bzw. Obsorgeberechtigte prinzipiell die Möglichkeit, in die elektronische Gesundheitsakte ihrer Kinder Einsicht zu nehmen und sie bei der Ausübung ihrer Teilnehmerrechte zu vertreten. An der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet.
Ihre ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter – also zunächst die Spitäler – werden in die persönliche ELGA Ihres Kindes Einsicht nehmen können bzw. e-Befunde oder Medikationsdaten bereitstellen. Zudem bietet die ELGA-Ombudsstelle hier Unterstützung an.
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Wo erhalte ich im Internet allgemeine Informationen zu ELGA?

Allgemeine Informationen zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) erhalten Sie z.B. über das österreichische Gesundheitsportal sowie auf der Webseite der ELGA GmbH.
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Wo erhalte ich telefonisch allgemeine Informationen zu ELGA?

Die ELGA-Serviceline steht Ihnen österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr für allgemeine Fragen zu ELGA und zur ELGA-Teilnahme zur Verfügung.
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Welche Aufgabe hat die ELGA-Widerspruchstelle?

Gegenüber der ELGA-Widerspruchstelle können Bürgerinnen und Bürger einer ELGA-Teilnahme schriftlich widersprechen sowie sich jederzeit für ELGA wieder anmelden. Die ELGA-Widerspruchstelle trägt die Willenserklärung der Bürgerin oder des Bürgers ein und übersendet darüber eine schriftliche Bestätigung. Sie hat keine Berechtigung, auf ELGA-Gesundheitsdaten zuzugreifen.
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Was sind e-Befunde?

e-Befunde sind Befunde, die Ihr ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) – wie beispielsweise Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt – erstellt und für Sie sowie andere Sie behandelnde Ärzte über ELGA verfügbar macht.
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Was ist das Besondere am e-Befund mit ELGA?

Die ELGA-Befunde werden zukünftig in einem neuen digitalen Format, „Clinical Document Architecture“ (CDA), erstellt. Dieses neue interaktive Format für medizinische Befunde erleichtert die Handhabung von medizinischen Informationen durch bessere Lesbarkeit und einheitliche Struktur sowie die elektronische Verwendbarkeit.
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Welche Vorteile hat ein e-Befund?

  • e-Befunde sind für Computer-Darstellung und Ausdruck optimiert.
  • Die Orientierung im Text wird durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout verbessert.
  • Wichtige Informationen werden hervorgehoben. So ist schnelles und korrektes Erfassen von Informationen möglich.
  • Anhänge und Bilder können wie bei einer e-Mail eingebettet werden.
  • Die Weiterverarbeitung der Daten kann einfach im lokalen Arzt- oder Krankenhausinformationssystem erfolgen.
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Welche Arten von e-Befunden gibt es derzeit?

  • ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe der öffentlichen Spitäler
  • Laborbefunde
  • Radiologiebefunde
  • Zukünftig sollen u.a. auch allgemeine und spezielle fachärztliche Befunde sowie ambulante Pflegeberichte zur Verfügung stehen.
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Welche Informationen zeigt mir meine e-Befundliste (Meine e-Befunde)?

Hier finden Sie Ihre e-Befunde sortiert nach Befundtyp (Entlassungsbrief, Labor- oder Röntgenbefund), wann (Datum) und von wem (GDA) dieser erstellt wurde. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre e-Befundliste zu filtern und in verschiedenen Formaten anzeigen zu lassen. Zu jedem einzelnen e-Befund erhalten Sie überdies Detailinformationen, wie beispielsweise die Fachrichtung und den Unterzeichner des Befundes.
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Werden meine älteren Befunde über ELGA verfügbar gemacht?

Nein. Ihre ELGA-Gesundheitsdaten werden erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ELGA-GDA mit ELGA arbeitet und Sie dort in Behandlung bzw. Betreuung waren, erfasst. Rückwirkend werden daher keine Gesundheitsdaten über ELGA verfügbar gemacht. Auch für den Zeitraum einer ELGA-Abmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Aufnahme Ihrer Gesundheitsdaten.
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Wie kann ich meinen einzelnen e-Befund verwalten?

Sie können Ihren e-Befund aufrufen, anzeigen, abspeichern oder ausdrucken. Wenn Sie dies wollen, können Sie in der Befundansicht den einzelnen e-Befund zum Sperren bzw. Entsperren oder zum Löschen vormerken. Ihre gewünschte Änderung muss anschließend noch in der Auftragsliste unterschrieben werden.
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Kann ich einzelne e-Befunde sperren?

Ja. Sie können einen e-Befund jederzeit sperren und wieder entsperren. Bitte beachten Sie, dass auch sämtliche diesem Befund zugeordnete Vorversionen gesperrt bzw. entsperrt werden. Ein gesperrter e-Befund kann nur von Ihnen selbst eingesehen werden. Ihre behandelnden ELGA-GDA können erst dann wieder auf diesen zugreifen, wenn Sie den e-Befund entsperrt haben.
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Wie kann ich einen e-Befund sperren bzw. entsperren?

Damit Sie einen e-Befund sperren bzw. entsperren können, müssen Sie diesen zunächst aufrufen (Befundansicht). Sobald der e-Befund angezeigt wird, können Sie diesen durch Klick auf das entsprechende Symbol zum Sperren bzw. Entsperren vormerken. Ihre gewünschte Änderung muss abschließend noch in der Auftragsliste unterschrieben werden. Ein zum Sperren vorgemerkter bzw. bereits gesperrter e-Befund ist durch das „Sperr-Symbol“ gekennzeichnet. Eine Erklärung der Symbole finden Sie auf den Hilfe-Seiten in der Symbol-Legende.
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Kann ich einzelne e-Befunde löschen?

Ja. Sie können einen e-Befund jederzeit für den ELGA-Abruf löschen. Ist ein e-Befund aus ELGA gelöscht worden, ist dieser für Sie und für Ihre behandelnden ELGA-GDA unwiderruflich gelöscht und kann rückwirkend nicht mehr in Ihrer ELGA angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch sämtliche diesem Befund zugeordnete Vorversionen unwiderruflich gelöscht werden. Der Original-Befund bleibt aber weiterhin dort gespeichert, wo er entstanden ist. Die Aufbewahrungspflicht für Befunde beträgt im niedergelassenen Bereich 10 und im stationären Bereich 30 Jahre.
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Wie kann ich einen e-Befund löschen?

Damit Sie einen e-Befund löschen können, müssen Sie diesen zunächst aufrufen (Befundansicht). Sobald der e-Befund angezeigt wird, können Sie diesen durch Klick auf das entsprechende Symbol zum Löschen vormerken. Ihre gewünschte Änderung muss abschließend noch in der Auftragsliste unterschrieben werden. Beachten Sie bitte, dass ein einmal gelöschter e-Befund Befund inklusive sämtlicher diesem Befund zugeordneter Vorversionen rückwirkend in Ihrer ELGA nicht mehr angezeigt werden kann. Ein zum Löschen vorgemerkter e-Befund ist durch das „Lösch-Symbol“ gekennzeichnet. Eine Erklärung der Symbole finden Sie auf den Hilfe-Seiten in der Symbol-Legende.
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Was heißt „PDF e-Befund alle Details“?

Wenn Sie Ihren e-Befund anklicken, sehen Sie, dass zu diesem Befund noch weitere, ausklappbare Informationen vorhanden sind, gekennzeichnet mit [+]. So haben Sie die Möglichkeit, Ihren e-Befund auch mit ausgeklappten Detailinformationen als PDF anzuzeigen.
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Kann ich meine e-Befundliste speichern?

Ja. Sie können Ihre gesamte e-Befundliste als PDF anzeigen, auf Ihrem Computer abspeichern oder ausdrucken.
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Kann es mehrere Versionen eines e-Befunds geben?

Ja. Es kann Vorversionen eines e-Befunds geben. Diese sind „nicht mehr gültige Befundversionen“ und können auf Wunsch (Auswahlkästchen aktivieren) in der e-Befundliste angezeigt werden. Eine nicht mehr gültige Befundversion ist beispielsweise ein „vorläufiger Spitals-Entlassungsbrief“.
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Wo sind meine e-Befunde eigentlich gespeichert?

Die elektronisch erstellten Originalbefunde bleiben weiterhin – wie bisher auch – im Verantwortungsbereich des erstellenden ELGA-GDA, z. B. im Rechenzentrum eines Krankenhauses, gespeichert. ELGA verknüpft die e-Befunde einer bestimmten Person im Falle des Aufrufes mit Hilfe von Verweisen, findet sie damit und kann sie anzeigen. Die Aufbewahrungspflicht für die Originalbefunde beträgt im niedergelassenen Bereich 10 Jahre und im Krankenhaus 30 Jahre.
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Was bedeutet "CDA anzeigen" in der Kopfzeile?

CDA steht für das Format „Clinical Document Architecture“. Damit können standardisierte medizinische Dokumente wie bspw. der e-Befund zwischen Gesundheitsdiensteanbietern einfacher ausgetauscht und technisch weiterverarbeitet werden.
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Was sind Bildverweise im radiologischen e-Befund?

Bei einer Röntgenuntersuchung (z.B. Lungenröntgen) oder einer CT- oder MRT-Untersuchung fallen enorm viele Daten an. Diese Daten werden in eigenen Bildarchiven gespeichert. Um diese Daten für Ihre behandelnde Ärztin / Ihren behandelnden Arzt zugänglich zu machen, werden sogenannte „Bildverweise“ erzeugt und in Ihrer elektronischen Gesundheitsakte ELGA eingetragen. Diese Bildverweise sind kleine Dokumente, die alle notwendigen Informationen für den Abruf Ihrer Bilddaten umfassen. Da die Bilddaten selbst sehr umfangreich sind und in einem speziellen Format (DICOM) gespeichert sind, benötigt man einen eigene Software, eine ausreichend leistungsfähige Netzanbindung und ausreichend viel Platz auf den eigenen Datenträgern, um diese Daten herunterladen und ansehen zu können. Das ist auch der Grund, warum Sie zum heutigen Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeit haben, Ihre Bilddaten im ELGA-Portal anzusehen. Einige Spitäler und Radiologie-Institute sind bereits in der Lage, Vorbilder ihrer Patientinnen / Patienten, die in ELGA bereitgestellt wurden, einzusehen um sie mit den aktuellen Bildern vergleichen zu können.
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Kann ich einzelne Bildverweise im radiologischen e-Befund (ent)sperren bzw. löschen?

Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt Ihre Bilder einsieht, können Sie die Bildverweise sperren oder löschen, genauso wie Sie es für Ihre e-Befunde handhaben können. Klicken Sie dazu in der e-Befundliste auf das kleine Stiftsymbol neben dem jeweiligen Bildverweis, um diesen im nächsten Schritt zum Sperren/Entsperren bzw. Löschen vorzumerken. Ihre gewünschte Änderung muss abschließend noch in der Auftragsliste unterschrieben werden. Ein zum Sperren vorgemerkter bzw. bereits gesperrter Bildverweis ist durch das „Sperr-Symbol“ gekennzeichnet. Eine Erklärung der Symbole finden Sie auf den Hilfe-Seiten in der Symbol-Legende.
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Was ist die e-Medikation?

Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnete bzw. von Apotheken abgegebenen Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden. In Ihrer e-Medikationsliste am ELGA-Portal sehen Sie somit sowohl Ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, aber auch die noch offenen Rezepte.
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Was ist der Nutzen von e-Medikation?

Mit der e-Medikationsliste haben Ihre ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt, eine Ambulanz oder ein Spital einen aktuellen Überblick über Ihre verordneten und in der Apotheke an Sie abgegebenen Medikamente. Damit können diese auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden, aber es können so auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. Einträge, die älter als 18 Monate sind, werden entsprechend dem ELGA-Gesetz automatisch aus der e-Medikationsliste gelöscht.
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Welche Informationen zeigt mir der Reiter „e-Medikation“?

Hier finden Sie Informationen sowohl über Ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente als auch Informationen über Ihre noch offenen Rezepte. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Rezepte nicht mehr in der Apotheke einlösbar sind, weil sie bereits abgelaufen sind.
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Welche Informationen finde ich in meiner e-Medikationsliste?

Die e-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: „Abgeholte Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über Name des Medikaments, Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welcher Ärztin bzw. welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es von Ihnen in der Apotheke abgeholt wurde. Informationen zu abgelaufenen Rezepten bzw. Verordnungen sind über einen eigenen Button – „Abgelaufene Rezepte als PDF anzeigen“ – im Reiter „e-Medikation“ abrufbar
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Welche Informationen finde ich unter „Abgelaufene Rezepte als PDF anzeigen“?

Diese Liste enthält jene Arzneimittel, die verschrieben aber nicht zeitgerecht abgeholt wurden: Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über Name des Medikaments, Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung.
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Wie erfolgen die Einträge in meine e-Medikationsliste?

Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag sind verpflichtet, alle Medikamente, die sie verordnen, in Ihre e-Medikationsliste einzutragen. Über die am Rezept aufgedruckte eMED-ID (ein von Scannern lesbarer 2-D-Matrixcode) können in der Apotheke die Verordnungen am Rezept abgerufen werden. Das bis dahin noch „offene Rezept“ wird als „abgeholtes Arzneimittel“ in Ihrer e-Medikationsliste gekennzeichnet. Auch nicht rezeptpflichtige Medikamente, die eventuell Wechselwirkungen hervorrufen, („wechselwirkungsrelevant“ sind) können durch die Apotheke in Ihre e-Medikationsliste eingetragen werden. Dazu ist allerdings das Stecken Ihrer e-card in der Apotheke nötig.
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Ist es möglich, dass einzelne Medikamente nicht in meine e-Medikation aufgenommen werden?

Ja, das ist möglich. Dafür müssen Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt bei der Verordnung angeben, dass dieses Arzneimittel nicht in Ihre e-Medikation eingetragen werden soll. In diesem Fall spricht man von einem „situativen Opt-out“, das auch im ELGA-Gesetz eindeutig geregelt ist. Dieses Medikament scheint dann zwar auf Ihrem Papierrezept und in der Dokumentation Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes auf, nicht aber in Ihrer e-Medikationsliste.
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Kann ich Medikamente, die ich ohne Rezept beziehe, in meine e-Medikation eintragen lassen?

Ja. Werden nicht verschreibungspflichtige, aber möglicherweise wechselwirkungsrelevante Arzneimittel abgegeben, die auch in der e-Medikation gespeichert werden sollen, so ist dafür das Stecken der e-card in der Apotheke notwendig. In der Apotheke können auch Medikamente in die e-Medikation aufgenommen werden, die von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet, aber noch nicht in e-Medikation gespeichert wurden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt noch nicht an ELGA teilnimmt. Auch dafür ist das Stecken Ihrer e-card in der Apotheke erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie möchten, dass die Apotheke Ihre e-Medikationsliste z.B. für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen darf.
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Was bedeutet der Matrixcode/die eMED-ID auf meinem Papierrezept?

Die eMED-ID ist ein 2-D-Matrixcode, der auf das Papierrezept gedruckt wird. Durch Scannen der eMED-ID erhält die Apotheke Zugriff auf die dazugehörige(n) Verordnung(en) und kann die entsprechende(n) Abgabe(n) speichern. Die Apotheke sieht ausschließlich die am Papierrezept angegebenen und in e-Medikation gespeicherten Verordnungen. Sie hat keinen Zugriff auf die gesamte e-Medikationsliste und kann ohne e-card Stecken keine weiteren Abgaben in e-Medikation speichern.
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Warum ist meine e-Medikationsliste kein Einnahmeplan?

Ihre e-Medikationsliste enthält Medikamente, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschrieben hat und/oder in der Apotheke abgeholt wurden. Zum Verordnungszeitpunkt kann Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt im Feld „Dosierung“ Menge und Zeitpunkt der Einnahme angeben. Diese Angabe ist jedoch nicht verpflichtend und könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt auch ändern, beispielsweise bei einem Ihrer nächsten Arztbesuche. Deshalb ist die e-Medikationsliste nicht als Einnahmeplan zu verstehen. Bitte besprechen Sie Art, Menge und Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme immer mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder Ihrer Apothekerin bzw. Ihrem Apotheker.
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Kann ich meine e-Medikationsliste sperren bzw. entsperren?

Ja. Es ist möglich, die gesamte e-Medikationsliste zu sperren bzw. zu entsperren. Klicken Sie dafür auf das „Sperr-Symbol“ oberhalb der Liste. Einzelne Eintragungen oder einzelne Medikamente können nicht bearbeitet werden. Eine gesperrte e-Medikationsliste kann nur von Ihnen selbst eingesehen werden und ist für Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker nicht sichtbar. Vor der Sperre bereits verordnete Arzneimittel werden weiterhin eingetragen. Es können weder neue Verordnungen noch neue Abgaben in e-Medikation gespeichert werden, solange die e-Medikationsliste gesperrt ist.
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Kann ich einzelne Medikamente sperren bzw. entsperren?

Nein. Sie können ausschließlich die gesamte e-Medikationsliste sperren bzw. entsperren.
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Kann ich meine e-Medikationsliste löschen?

Ja. Es ist jedoch nur möglich, die gesamte e-Medikationsliste zu löschen. Klicken Sie dafür auf das „Lösch-Symbol“ oberhalb der Liste. Einzelne Eintragungen oder einzelne Medikamente können nicht gelöscht werden. Eine gelöschte e-Medikationsliste ist unwiderruflich gelöscht. Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.
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Kann ich einzelne Medikamente löschen?

Nein. Sie können ausschließlich die gesamte e-Medikationsliste löschen.
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Kann ich meine e-Medikationsliste ausdrucken?

Ja. Sie können Ihre gesamte e-Medikationsliste als PDF anzeigen, auf Ihrem Computer abspeichern oder ausdrucken.
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Wo werden die e-Medikationsdaten gespeichert?

Die e-Medikationsdaten werden zentral in einer Datenbank beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert, der Dachverband hat damit selbst keine Möglichkeit, die Daten zu lesen. Die e-Medikationsliste beinhaltet ausschließlich Einträge der vergangenen 18 Monate.
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Was ist der elektronische Impfpass (e-Impfpass)?

Der e-Impfpass ist eine e-Health Anwendung für die Erhebung, Dokumentation und Auswertung der Impfversorgung. Mit dem e-Impfpass können Sie Ihre persönlichen Impfungen aus dem nationalen Impfregister abrufen, abspeichern und ausdrucken. Als technische Basis für den e-Impfpass dient die ELGA-Infrastruktur.
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Was ist der Nutzen des e-Impfpasses?

Der e-Impfpass ermöglicht eine vollständige und standardisierte, elektronische Impfdokumentation und bietet damit einen Überblick über erfolgte Impfungen. Durch die Verknüpfung mit dem Impfplan Österreich werden zukünftig personalisierte Impfempfehlungen nach aktuellem Stand der Wissenschaft realisierbar.
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Was bedeutet "CDA anzeigen" in der Kopfzeile?

CDA steht für das Format „Clinical Document Architecture“. Damit können standardisierte medizinische Dokumente wie bspw. der e-Befund zwischen Gesundheitsdiensteanbietern einfacher ausgetauscht und technisch weiterverarbeitet werden.
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Welche impfenden GDA können auf den e-Impfpass zugreifen?

Der e-Impfpass wird auf Basis der gesetzlichen Grundlagen umgesetzt, die den Zugang für impfende GDA (Schul-, Amts-, Arbeitsmediziner, …) zum e-Impfpass regeln. Die Standardzugriffszeit für impfende GDA beträgt 28 Tage.
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Welche Informationen finde ich in meinem e-Impfpass?

Der e-Impfpass ermöglicht Einträge zu verabreichten Impfungen, Einträge über Immunität nach durchgemachter Krankheit sowie Einträge von Titer-Nachweisen. Somit ist ein umfassender Immunisierungsstatus darstellbar.
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Wo finde ich nähere Informationen zu meiner eingetragenen Impfung?

Ihre eingetragene Impfung wird im Reiter e-Impfpass dargestellt. Details zur Impfung erhalten Sie, wenn Sie die jeweilige Zeile mit Ihrem Impfeintrag aufklappen.
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Wie erfolgen die Einträge in meinem e-Impfpass?

Die Einträge werden von einer berechtigten Impfstelle (z.B. Hausarzt, Bezirksimpfstellen etc.) in einem standardisierten Format vorgenommen.
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Kann ich mich vom e-Impfpass abmelden?

Nein. Analog zum Papier-Impfpass erhält jede Bürgerin und jeder Bürger einen e-Impfpass als Gesundheitsvorsorgeinstrument.
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Kann ich Impfungen in meinem e-Impfpass nachtragen lassen?

Eine nachweislich verabreichte Impfung kann durch eine autorisierte Stelle (z.B. Ärztin / Arzt, Apotheke) nachgetragen werden.
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Kann ich den e-Impfpass auch im Ausland verwenden?

Der e-Impfpass ist über das ELGA-Portal via Internet (nach Einstieg mit Handysignatur) auch im Ausland verfügbar. Für bestimmte Reiseziele wird jedoch weiterhin der internationale, papierbasierte Impfpass gefordert (z.B. Gelbfieberimpfung).
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Kann ich meinen e-Impfpass ausdrucken?

Ja. Der e-Impfpass verfügt über die Funktion, die eingetragenen Impfungen bzw. die empfohlenen Impfungen als Übersicht auszudrucken.
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Wo finde ich mein Impf-Zertifikat?

In der Zeile der Impfung können Sie durch Klick auf den Link „Impf -Zertifikat“ bis Ende Juni 2023 Ihr Impf-Zertifikat aufrufen, abspeichern oder ausdrucken.
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Wo werden meine e-Impfpass-Daten gespeichert?

Die e-Impfpass-Daten werden in einem eigenen, geschützten Impfregister gespeichert. Die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Speicherung orientieren sich an den ELGA-Standards.
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Was ist der „Impfplan Österreich“?

Der Impfplan Österreich wird jährlich vom Nationalen Impfgremium unter der Leitung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums erstellt und enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen.
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Wo finde ich weitere Informationen zum e-Impfpass?

Unter https://www.elga.gv.at/e-impfpass erhalten Sie aktuelle Informationen zum e-Impfpass.
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Was ist ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA)?

  • Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag
  • Krankenanstalten
  • Öffentliche Apotheken
  • Einrichtungen der (mobilen und stationären) Pflege
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenvertrag
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Wer darf auf meine ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen?

Das ELGA-Gesetz regelt genau, wer auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf: Es sind dies neben Ihnen selbst (oder Ihrer Vertretung) ausschließlich nur jene ELGA-GDA, die Sie zurzeit behandeln oder betreuen. Der Nachweis eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses erfolgt im niedergelassenen Bereich durch das Stecken der e-card und im stationären Bereich (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim) durch die „Aufnahme“.
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Welche GDA dürfen nicht auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen?

  • Chefärztinnen und -ärzte der staatlichen Sozialversicherungen
  • Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen
  • Behörden sowie Amtsärztinnen und Amtsärzte
  • Schulärztinnen und Schulärzte
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
  • Stellungsärztinnen und -ärzte des Bundesheeres
  • Jene Ärztinnen und Ärzte, die durch den Patienten vom Zugriff ausgeschlossen wurden
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Wie lange darf mein ELGA-GDA auf meine Gesundheitsdaten zugreifen?

Standardmäßig haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 90 Tage ab Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (Stecken der e-card in der Ordination) Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten.
Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Aufnahme in das Spital oder in die Pflegeeinrichtung bis 90 Tage nach Ihrer Entlassung Zugriff auf Ihre ELGA. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wieder aktiv. Apotheken haben standardmäßig 28 Tage Zugriff auf die e-Medikationsdaten und den e-Impfpass.
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Kann ich die Dauer der Zugriffsberechtigungen für meine ELGA-GDA verändern?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, die Zugriffsdauer für Ihren ELGA-GDA auf maximal ein Jahr zu verlängern bzw. auf einen Tag zu verkürzen. Für eine Verlängerung über die Standardzugriffsdauer hinaus (ab 91 Tage) müssen Sie den ELGA-GDA laut §16 (1) GTelG 2012 hierüber informieren. Eine Verlängerung der Zugriffsdauer für Krankenhäuser über die Standardzugriffsdauer von 90 Tagen hinaus ist nicht möglich. Stellen Sie die Zugriffsdauer auf 0 Tage, sperren Sie diesem ELGA-GDA den Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten. Mit Hilfe des „Stiftsymbols“ in der GDA-Liste können Sie die Zugriffsmöglichkeit Ihrer ELGA-GDA „bearbeiten“ und deren individuelle Zugriffsberechtigungen festlegen.
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Kann ich meinem ELGA-GDA den Zugriff auf meine ELGA verwehren?

Ja. Sie können Ihrem ELGA-GDA, bei dem Sie in Behandlung bzw. Betreuung waren, die Zugriffsberechtigung verwehren, indem sie die Zugriffsdauer auf 0 Tage setzen. Dieser ELGA-GDA kann dann weder Ihre e-Befunde noch Ihre e-Medikationsliste einsehen, er kann auch keine e-Befunde oder Verschreibungen eintragen. Von anderen ELGA-GDA verschriebene Arzneimittel bzw. e-Befunde werden jedoch weiterhin eingetragen und stehen für Sie und andere ELGA-GDA im Behandlungsfall zur Verfügung. Sie können einen „gesperrten“ ELGA-GDA jederzeit „entsperren“, indem Sie die Zugriffsdauer wieder erhöhen.
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Kann ich einem einzelnen Arzt im Krankenhaus den Zugriff auf meine ELGA sperren?

Nein. Das Sperren bezieht sich jeweils auf den ELGA-GDA als gesamte Organisation. Das bedeutet, dass Sie z.B. nur ein gesamtes Krankenhaus oder eine gesamte Ordination – und nicht ausgewählte einzelne angestellte Ärztinnen und Ärzte – sperren können.
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Was bedeutet „Zum Standard zurücksetzen?“

Es bedeutet, dass Sie die Zugriffsdauer Ihres ELGA-GDA (Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Pflegeeinrichtung) jederzeit auf den Standardwert zurücksetzen können. Der Standardwert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beträgt 90 Tage ab Behandlungsnachweis, Spitäler und Pflegeeinrichtungen haben 90 Tage ab Entlassung standardmäßig Zugriff, Apotheken können standardmäßig 28 Tage auf die e-Medikationsdaten und den e-Impfpass zugreifen.
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Was bedeutet „Aktive Kontakte“ in meiner GDA-Liste?

Es bedeutet, dass Sie ein aufrechtes Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnis zu diesem ELGA-GDA (Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Pflegeeinrichtung) haben.
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Was bedeutet „GDA mit geänderter Zugriffsberechtigung“ in meiner GDA-Liste?

Dies bedeutet, dass die standardmäßig festgelegte Dauer der Zugriffsberechtigung von Ihnen verlängert, verkürzt oder auf 0 Tage gesetzt wurde. Das Verkürzen auf 0 Tage entspricht einer Sperre.
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Was bedeutet „Abgelaufene Kontakte“ in meiner GDA-Liste?

Das sind all jene ELGA-GDA, die Zugriff auf Ihre ELGA hatten und deren Zugriffsberechtigung nun abgelaufen ist.
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Was ist ein „inaktiver GDA“?

Ein inaktiver GDA hat keine gültige Berechtigung mehr, auf Ihre ELGA zuzugreifen. Dieser ist in Ihrer GDA-Liste mit einem durchgestrichenen Kreis-Symbol gekennzeichnet. Gründe dafür können beispielweise sein: Pensionierung, Zurücklegen des Kassenvertrages oder das Ableben des Kassenarztes.
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Ist mein ELGA-GDA verpflichtet, meine ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen?

Nein, er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Die Entscheidung, ob Ihr ELGA-GDA im Behandlungs- oder Betreuungsfall Ihre Gesundheitsdaten aufruft bzw. Einsicht nimmt oder nicht, obliegt seiner fachlichen Entscheidung.
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Was sehe ich in meinem Protokoll?

Im Protokoll wird Ihnen eine Liste der Aktionen, die Sie selbst bzw. Ihre Vertretung in Ihrer ELGA getätigt haben, angezeigt. Darüber hinaus können Sie hier auch einsehen, welcher Ihrer ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Ihre ELGA aufgerufen hat sowie welcher GDA auf Ihren e-Impfpass zugegriffen hat. Außerdem sehen Sie, wenn ein neuer Eintrag getätigt wurde. In das Protokoll haben ausschließlich Sie bzw. Ihre bevollmächtigte Vertretung Einsicht.
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Welche Aktionen werden im Protokoll abgebildet?

  • ELGA-Abfrage durchgeführt
  • e-Befund bereitgestellt
  • e-Befund aufgerufen
  • e-Befund geändert
  • e-Medikationsliste aufgerufen
  • e-Medikationsdaten geändert
  • Immunisierungsdaten aufgerufen (e-Impfpass)
  • Immunisierungsdaten geändert (e-Impfpass)
  • Berechtigungsänderung durchgeführt wie z. B. Sperren eines e-Befundes, Verlängerung der Zugriffsberechtigung eines GDA, Löschen der e-Medikationsliste etc.
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Kann ich meine gelöschten Gesundheitsdaten (e-Befunde, e-Medikationsliste) einsehen bzw. wieder herstellen?

Nein. Ein gelöschter e-Befund oder eine gelöschte e-Medikationsliste sind unwiderruflich gelöscht und können nicht wieder angezeigt werden. Die Aktion der von Ihnen durchgeführten Löschung finden Sie in der entsprechenden Protokollzeile „Berechtigungsänderung durchgeführt“ im PDF „Übersicht Ihrer Änderungen vom“.
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Kann ich die Liste der Protokolleinträge filtern?

Ja. Links neben der Liste der Protokolleinträge finden Sie mehrere Filterfunktionen.
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Was kann ich tun, wenn ich Einträge in meinem Protokoll nicht nachvollziehen kann?

Bei nicht nachvollziehbaren Protokolleinträgen wenden Sie sich an die für Sie zuständige ELGA-Ombudsstelle in Ihrem Bundesland.
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Was ist die ELGA-Ombudsstelle?

Die ELGA-Ombudsstelle ist bei den Patientenanwaltschaften der Bundesländer angesiedelt und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA. Die Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle sind u.a. Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:
  • Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ELGA
  • Einsichtnahme in Ihren ELGA-Teilnahmestatus
  • Einsichtnahme in Ihre ELGA-Protokolle
  • Einsichtnahme in Ihre ELGA-Gesundheitsdaten
  • Einsichtnahme in Ihren e-Impfpass
  • Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in Ihre ELGA
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Wie kann ich meine zuständige ELGA-Ombudsstelle kontaktieren?

Bei Anfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die für Sie zuständige ELGA-Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem Sie wohnen, in der entsprechenden Patientenanwaltschaft. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anfragen persönlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder per Post an die ELGA-Ombudsstelle zu richten. Anfragen, welche die Verarbeitung/Bekanntgabe von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderer personenbezogener Daten nach sich ziehen, müssen der ELGA-Ombudsstelle entweder persönlich oder schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, um bearbeitet werden zu können. Bei einer persönlichen Vorsprache ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.
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Was bedeutet der ELGA-Teilnahmestatus?

Das Gesundheitstelematikgesetz regelt die Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an ELGA und den e-Health Anwendungen. Der ELGA-Teilnahmestatus gibt Ihnen Auskunft zu Ihrer ELGA-Teilnahme, etwa ob Sie an den ELGA-Funktionen „e-Befunde“ oder „e-Medikation“ teilnehmen oder nicht bzw. sich von ELGA komplett abgemeldet oder wieder angemeldet haben.
Eine Abmeldung von der e-Health Anwendung „e-Impfpass“ ist nicht möglich.
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Wo sehe ich meinen aktuellen ELGA-Teilnahmestatus?

Ihren aktuellen ELGA-Teilnahmestatus sehen Sie auf der Startseite in der Kachel „Teilnahme“. Dort ist auch ersichtlich, ob Sie an ELGA komplett oder teilweise – an einzelnen ELGA-Funktionen wie z. B. e-Befunde – teilnehmen. Dieselben Informationen befinden sich auch auf der Seite „Teilnahme“.
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Wo kann ich meinen ELGA-Teilnahmestatus ändern?

Unter „Teilnahme“ können Sie sich komplett von ELGA abmelden bzw. erneut für ELGA anmelden. Außerdem können Sie sich hier auch von den einzelnen ELGA-Funktionen e-Medikation und e-Befunde ab- bzw. wieder anmelden.
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Was bedeutet „komplett abmelden“?

Wenn Sie sich komplett von ELGA abmelden, wird der Zugriff auf alle Ihre ELGA-Gesundheitsdaten für alle ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter und auch für Sie selbst gesperrt. Nach einer kompletten Abmeldung von ELGA nehmen Sie weder an der ELGA-Funktion e-Befunde noch an e-Medikation teil. Sie nehmen damit auch nicht an zukünftigen ELGA-Funktionen teil. Die e-Health Anwendung „e-Impfpass“ besteht weiterhin in Ihrem ELGA-Portal.
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Was passiert, wenn ich mich erneut bei ELGA anmelde?

Egal, ob Sie sich komplett oder von den einzelnen ELGA-Funktionen e-Befunde und e-Medikation abgemeldet haben, Sie beginnen wieder neu. Verweise auf Ihre Gesundheitsdaten werden bei einer kompletten oder teilweisen Abmeldung von ELGA gelöscht. Bei einer Wiederanmeldung an ELGA können die e-Befunde daher nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Gesundheitsdaten, die in dieser Zeit entstanden sind, werden auch nicht rückwirkend via ELGA zur Verfügung gestellt. Die Originalbefunde bleiben jedoch dort, wo sie entstanden sind, aufbewahrt: im niedergelassenen Bereich 10 Jahre, im Krankenhausbereich 30 Jahre.
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Kann ich mich von den einzelnen ELGA-Funktionen e-Befunde und e-Medikation abmelden?

Ja. Während des Zeitraums, an dem Sie an einer ELGA-Funktion nicht teilnehmen, steht diese Funktion weder für Sie selbst noch für Ihre ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter zur Verfügung. Während des Zeitraums Ihrer Abmeldung entstandene Gesundheitsdaten werden bei einer Wiederanmeldung nicht rückwirkend über ELGA zur Verfügung gestellt.
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Ich habe mich von den ELGA-Funktionen e-Befund und e-Medikation einzeln abgemeldet. Bin ich jetzt komplett von ELGA abgemeldet?

Nein. Sie nehmen nur an jenen ELGA-Funktionen nicht teil, von denen Sie sich abgemeldet haben. Wenn in Zukunft weitere ELGA-Funktionen hinzukommen, nehmen Sie an diesen automatisch teil und müssten sich gegebenenfalls gesondert abmelden.
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Kann ich mich von mehreren ELGA-Funktionen gleichzeitig ab- bzw. wieder anmelden?

Nein. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie jede Abmeldung bzw. Wiederanmeldung der ELGA-Funktionen e-Medikation und e-Befunde einzeln mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte unterschreiben.
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Ab wann ist die Änderung meines ELGA-Teilnahmestatus gültig?

Ab sofort. Die Änderung Ihres Teilnahmestatus im ELGA-Portal wird nach der erfolgreichen Durchführung des elektronischen Signaturprozesses gültig eingetragen. Die Gültigkeit der Änderung Ihres Teilnahmestatus wird Ihnen durch die Amtssignatur auf Ihrer Willenserklärung bestätigt.
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Ist die Änderung meines ELGA-Teilnahmestatus endgültig?

Nein. Eine komplette oder teilweise Ab- bzw. Wiederanmeldung kann jederzeit geändert werden.
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Was ist eine ELGA-Willenserklärung?

Eine Willenserklärung zu ELGA ist die Äußerung einer Bürgerin bzw. eines Bürgers mittels der sie bzw. er erklärt, ob er an ELGA bzw. an den einzelnen ELGA-Funktionen e-Befunde und e-Medikation teilnehmen will oder nicht. Die ELGA-Willenserklärung ist ein amtliches Schriftstück, versehen mit einer Amtssignatur.
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Wo finde ich meine durchgeführten Änderungen?

Die Änderungen zum ELGA-Teilnahmestatus finden Sie auf der Seite „Teilnahme“ in Form der von Ihnen unterschriebenen und bestätigten Willenserklärungen. Aus technischen Gründen enthalten die von Ihnen vor Dezember 2015 durchgeführten Willenserklärungen im Link nicht das Datum, an dem die Willenserklärung abgegeben wurde. ELGA-Berechtigungsänderungen wie z. B. Sperren und Entsperren eines e-Befundes oder Verlängern der Zugriffsberechtigung eines GDA finden Sie auf der Seite „Protokoll“.
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Wozu dient die Auftragsliste?

In der Auftragsliste finden Sie Ihre gewünschten Änderungen betreffend Sperren bzw. Entsperren oder Löschen eines e-Befundes bzw. der e-Medikationsliste. Weiters enthalten sind Ihre Änderungswünsche bezüglich der Zugriffsberechtigungen Ihrer ELGA-GDA wie etwa eine Verlängerung der Zugriffsdauer auf mehr als 90 Tage oder die Sperre (0 Tage) eines Ihrer ELGA-GDA.
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Was passiert dort mit meinen vorgemerkten Änderungen?

Ihre in der Auftragsliste vorgemerkten Änderungen werden mit Ihrem aktuellen ELGA-Teilnahmestatus abgeglichen. Danach erfolgt die digitale Unterschrift mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte.
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Kann ich vorgemerkte Änderungen stornieren?

Ja, mithilfe des Buttons „rückgängig“ direkt in der Auftragsliste.
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Bleiben nach einem Logout nicht durchgeführte Änderungen trotzdem in meiner Auftragsliste bestehen?

Nein. Wenn Sie Ihre vorgemerkten Änderungen nicht unterschrieben haben und ein Logout durchführen, werden diese verworfen.
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Wie wird die technische Sicherheit von ELGA gewährleistet?

Die e-Befunde entstehen bei den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und werden in deren Verantwortungsbereich entweder in eigenen Hochsicherheitsrechenzentren oder in jenen ihrer Dienstleister gespeichert. Die Datenhaltung bei der e-Medikation erfolgt verschlüsselt. Der Zugriff auf Daten im technischen Bereich ist nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren technischen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit bei ELGA müssen die Sicherheitsexpertinnen und –experten der beteiligten Organisationen eng zusammenarbeiten.
Das ELGA-Berechtigungssystem kontrolliert und protokolliert alle ELGA-Transaktionen. Ein Zugriff für Gesundheitsdiensteanbieter ist grundsätzlich nur bei einem aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnis möglich, welches technisch nachgewiesen werden muss, z.B. durch das Stecken der e-card im niedergelassenen Bereich. Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst auf ihre eigene ELGA zugreifen wollen, müssen sie sich mit dem technisch derzeit sichersten Identitätsnachweis im Internet, nämlich via Handysignatur bzw. Bürgerkarte am ELGA-Portal anmelden.
Der Datentransport erfolgt bei ELGA ausschließlich verschlüsselt. Die Kommunikation zwischen den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und im gesamten ELGA-System muss über eigene Gesundheitsnetze (Healix, eHInet, GIN, Corporate Networks) erfolgen.
Über diese technischen Sicherheitsmaßnahmen hinaus verpflichten sich alle an ELGA beteiligten Organisationen den Leitlinien des ELGA-Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), das sich an internationalen Sicherheitsstandards orientiert (Normserie ISO 27000, BSI Grundschutz). Zielorientierte Sicherheitsleitfäden für verschiedene Zielgruppen gewährleisten angemessene Sicherheitsmaßnahmen bei den unterschiedlichen Betreibern sowie den Nutzerinnen und Nutzern des Systems. Bei den Betreibern von ELGA-Komponenten sind Sicherheits-Audits vorgesehen. Im operativen Betrieb existiert eine Zusammenarbeit mit CERT.at (Computer Emergency Response Team Austria). Es gelten das Datenschutzgesetz und die gesetzlichen Ergänzungen im ELGA-Gesetz.
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Wo werden die ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert?

Elektronische Entlassungsbriefe und andere e-Befunde bleiben weiterhin – wie bisher auch – im Verantwortungsbereich des erstellenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gespeichert. Die e-Medikationsdaten werden zentral in einer Datenbank beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert, der Dachverband hat damit selbst keine Möglichkeit, die Daten zu lesen.
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Warum muss ich meine Änderungswünsche am ELGA-Portal erneut mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte unterschreiben?

Beim Login auf dem Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) wird die Funktion „sicherer persönlicher elektronischer Ausweis“ genutzt, um zu gewährleisten, dass nur Sie bzw. Ihre bevollmächtigte Vertretung Zugriff auf Ihre ELGA haben. Beim Unterschreiben Ihrer Änderungswünsche wie zum Beispiel Abmeldung e-Medikation oder Sperren eines e-Befundes im Wege der Auftragsliste, wird die Funktion „sichere persönliche Unterschrift“ genutzt, um diese rechtsgültig zu unterschreiben.
Die Handysignatur bzw. die Bürgerkarte vereint die Funktionen „sicherer persönlicher elektronischer Ausweis“ und „sichere persönliche elektronische Unterschrift“.
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Was ist eine Dokument-ID?

Die Dokument-ID (codierte Identität des Dokuments) dient zur eindeutigen Identifizierung eines ELGA-Dokuments. In Ausnahmefällen – etwa bei Nicht-Erreichen eines ELGA-Bereichs – kann es vorkommen, dass ausschließlich die ID des Dokuments angezeigt wird.
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Was ist eine GDA-ID?

Die GDA-ID (codierte Identität des Gesundheitsdiensteanbieters) dient zur eindeutigen Identifizierung eines ELGA-GDA. In Ausnahmefällen – etwa, wenn die Identitätsprüfung nicht möglich ist – kann es vorkommen, dass ausschließlich die GDA-ID, nicht aber der Name des GDA, angezeigt wird.
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Mit welchen Web-Browsern kann ich das ELGA-Portal nutzen?

Bitte verwenden Sie aktuelle Browserversionen, um stets durch die notwendigen Sicherheitsupdates der Browserhersteller geschützt zu sein. Das ELGA-Portal unterstützt jedenfalls folgende Browserversionen, neuere Versionen werden laufend aktualisiert:
  • Mozilla Firefox ESR (Extended Support Release) – jeweils die aktuelle Version
  • Google Chrome – jeweils die aktuelle Version
  • Safari für OS X – jeweils die aktuelle Version
  • Microsoft Edge – für Microsoft Windows 10
Die Unterstützung von Browserversionen erfolgt solange der Hersteller die jeweilige Browserversion unterstützt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Aktivierung von Java Script und Cookies in Ihrem Browser eine Voraussetzung für die Verwendung des ELGA-Portals ist.
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Brauche ich neben einem Web-Browser noch andere Programme?

Ja. Um Ihre Willenserklärung(en) und e-Befunde im PDF-Format lesen zu können, benötigen Sie einen PDF-Reader. Freie PDF-Reader für Ihr Betriebssystem finden Sie auf der Seite pdfreaders.org, einem Angebot der Free Software Foundation Europe. Sie können auch den PDF-Reader von Adobe verwenden, den Sie unter http://get.adobe.com/de/reader/ herunterladen können. Für eine komfortablere Nutzung können Sie in der Regel den PDF-Reader als Browser-Plugin aktivieren – der Reader wird so direkt im Browser geöffnet (eine entsprechende Anleitung für den Adobe Reader finden Sie unter https://helpx.adobe.com/de/acrobat/using/display-pdf-browser-acrobat-xi.html). Außerdem sollte auf Ihrem Computer eine Java Laufzeitumgebung (Java Runtime Environment, JRE) installiert sein. Diese ist für die meisten Betriebssysteme kostenlos unter www.java.com/de/download/ erhältlich. Bitte achten Sie darauf, stets die aktuelle Version zu verwenden.
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Ist das ELGA-Portal barrierefrei?

Das für Gesundheit zuständige Ministerium bemüht sich, mit dem österreichischen Gesundheitsportal einen einfachen Zugang zu Gesundheitsinformationen für alle sicherzustellen. Der Webauftritt des ELGA-Portals wird sukzessive nach den Empfehlungen der „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“ des W3C, Stufe A, angepasst, Stufe AA wird angestrebt. Weitere Informationen unter http://www.w3.org/TR/WCAG20/.
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Bietet das ELGA-Portal Zugriffskürzel (Access Keys) an?

Für die Navigation ohne Maus unterstützen viele Browser sogenannte Zugriffskürzel oder Access Keys. Im ELGA-Portal kann mithilfe des Access Keys „y“ der Kopfbereich der Seite (Logo, Anmeldeinformationen und Navigationsleiste) übersprungen und direkt der Inhalt der jeweiligen Seite aufgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die erforderliche Tastenkombination von Ihrem Browser abhängig ist. Im Internet Explorer wählen Sie für diese Funktionalität bitte „Alt + y“ und bestätigen mit „Enter“; in Google Chrome „Alt + y“, in Browsern von Mozilla „Alt + Umschalt + y“ und in Safari „Strg + y“.
Diese Funktionalität unterstützt auch Benutzer eines Bildschirmleseprogramms (Screen Reader) gemäß WAI WCAG 2.0-Richtlinie.
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Was sind die WAI (Web Accessibility Initiative) - Richtlinien?

Die WAI-Richtlinien sind durch die Europäische Kommission empfohlen und finden in Europa breite Anerkennung. WAI unterscheidet zwischen drei Konformitätsstufen, die insgesamt ein Höchstmaß an Barrierefreiheit gewährleisten. Die WAI-Richtlinien liefern fundierte Anhaltspunkte zur barrierefreien Programmierung von Webseiten. Die WAI-Richtlinien finden Sie im Internet: http://www.w3.org/WAI/
WAI (Web Accessibility Initiative) ist eine Initiative des W3C (World Wide Web Consortium), die sich ausschließlich den Standards der Barrierefreiheit widmet. Im W3C - als „höchster Instanz“ zur Abstimmung von Standards im Internet - sind die maßgeblichen IT-Entwickler wie zum Beispiel Microsoft, Sun oder Oracle vertreten.
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Welche WAI-Konformitätsstufen gibt es?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG; engl. „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) zur barrierefreien Gestaltung der Inhalte von Webseiten. Die aktuelle Version WCAG 2.0 ist seit 2008 gültig und empfohlen.
WAI Konformitätsstufe A: Bereitstellung von Text für jedes Nicht-Text-Element (Bilder, Grafiken), Sprachauszeichnung.
WAI Konformitätsstufe AA: Zusätzlich zu A: Verwendung von CSS (Cascading Style Sheets) statt Bildern, Verwendung von Farbkontrasten, skalierbare Schriften.
WAI Konformitätsstufe AAA: Zusätzlich zu AA: Keine Verwendung von Tabellen zu Layoutzwecken, Überschriften und Aufzählungen mit den entsprechenden Auszeichnungen.
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ELGA-Berechtigungssystem

Das ist jener Teil von ELGA, von dem grundsätzlich alle Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten, sei es durch ELGA-GDA oder die Patientinnen und Patienten selbst, geprüft, zugelassen oder abgelehnt werden. Darüber hinaus wird im Berechtigungssystem festgelegt, in welchem Umfang und wie lange ELGA-Gesundheitsdaten von ELGA-GDA eingesehen werden dürfen. Ebenso wird hier der Wille der Patientinnen und Patienten, z.B. Ab- und Anmeldung bei ELGA und ELGA-Funktionen oder Änderungen von Zugriffsberechtigungen, registriert. Das ELGA-Berechtigungssystem liefert zudem alle relevanten Informationen für das ELGA-Protokoll.
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ELGA-Bereiche

Diese enthalten verteilte Inhaltsverzeichnisse (Verweisregister), die angeben, in welchen Speichersystemen der ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Rechenzentren von Spitalsverbünden, Server von Arztpraxen bzw. ihrer Dienstleister, ELGA-Gesundheitsinformationen zu einer bestimmten Person verfügbar sind.
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ELGA-Ombudsstelle

Die ELGA-Ombudsstelle, die bei den Patientenanwaltschaften angesiedelt ist, berät und unterstützt die ELGA-Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes. Gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme von ELGA in einem Bundesland geht auch die ELGA-Ombudsstelle dieses Bundeslandes in Betrieb.
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ELGA-Portal

Das ELGA-Portal bietet den Bürgerinnen und Bürger erstmals die Möglichkeit, die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen und zu verwalten. Überdies können sie dort ihre ELGA-Teilnehmerrechte wahrnehmen sowie im eigenen ELGA-Protokoll nachvollziehen, welche Änderungen von wem wann vorgenommen worden sind. Der Einstieg erfolgt über das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at.
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ELGA-Serviceline

Diese Serviceeinrichtung steht den Bürgerinnen und Bürgern unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr für allgemeine Fragen zu ELGA und der ELGA-Teilnahme zur Verfügung.
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ELGA-Widerspruchstelle

Hier können Bürgerinnen und Bürger auf dem Postweg ihre ELGA-Teilnahme regeln. Das für die Ab- bzw. Wiederanmeldung benötigte Formular kann über die ELGA-Serviceline telefonisch oder schriftlich angefordert werden sowie am Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at online ausgefüllt werden. Die ELGA-Widerspruchstelle führt die Ab- bzw. Wiederanmeldung durch und bestätigt dies der Bürgerin bzw. dem Bürger schriftlich. Die ELGA-Widerspruchstelle hat keinen Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten.
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e-Health Anwendung

Unter „e-Health Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Das GTelG, welches die Anpassungen für den e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „e-Health-Anwendungen“.
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Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDA-Index)

Das ist ein Verzeichnis aller Personen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, die grundsätzlich gesetzlich dazu berechtigt sind, in ELGA-Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten Einsicht zu nehmen. Der GDA-Index entsteht aufgrund von Meldungen der Berufsvertretungen und der Aufsichtsbehörden, z.B. der Länder.
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Informationssicherheits- und Informationsmanagementsystem (ISMS)

Dieses enthält – ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben – Leitlinien zur Betriebsführung und für die Betriebssicherheit von ELGA und ihren Bausteinen.
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Zentraler Patientenindex (Z-PI)

Das Verzeichnis aller Patientinnen und Patienten enthält grundlegende Angaben zu einer Person, wie etwa Name, Geburtsdatum und Adresse. Diese sind u.a. notwendig, um in einem elektronischen System Daten oder Dokumente eindeutig einer Person zuzuordnen. Der Z-PI schafft aber auch die wesentlichen Voraussetzungen, damit die Patientinnen und Patienten selbst auf ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen können.
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